ALLGEMEIN
Ein Abonnement gilt, sofern nicht anders festgelegt, für die Dauer eines Spieljahres. Als ein Spieljahr bzw. eine Spielzeit im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt der Zeitraum jeweils zwischen 1. September und 31. August.
Der Abonnentenausweis ist frei übertragbar, für unbesuchte Vorstellungen kann jedoch kein Ersatz geleistet werden. Änderungen des Abonnementplans bleiben dem Theaterunternehmer der TOG vorbehalten. Die Kartenpreise für Abonnements sind im Jahresheft oder in speziellen Publikationen zu einem oder mehreren Abos bzw. im Internet (www.landestheater-linz.at) publiziert. Für Abonnenten gelten im Übrigen die auf sie anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TOG.
TERMINTAUSCH
Abonnenten haben einmal pro Spielzeit die Möglichkeit, einen Termintausch innerhalb des gekauften Abonnements und innerhalb derselben Preisgruppe vorzunehmen. Ein Termintausch ist bis spätestens sieben Tage vor dem zu tauschenden Termin dem Abo-Service bekannt zu geben. Im Falle eines Termintausches garantiert die TOG jedoch nicht für die Verfügbarkeit derselben Sitzplätze bzw. der gleichen Sitzplatzkategorie, wie sie im Rahmen des Abos erworben wurden. Die Mitarbeiter im Abo-Service bemühen sich aber, die bestmöglichen Sitzplätze in der jeweiligen Preisgruppe zur Verfügung zu stellen.
WAHLABO
Ein Wahlabonnement ist eine spezielle Form eines nicht an bestimmte Termine gebundenen Abonnements, mit dem der Inhaber Art und Datum seiner Vorstellungen innerhalb einer Spielzeit frei wählen kann (ausgenommen Gastspiele und von der Direktion festgelegte Vorstellungen). Das Wahlabonnement berechtigt, entweder bis zu zehnmal als Einzelperson eine Vorstellung zu besuchen oder bis zu fünfmal zu zweit. Das Single-Wahlabonnement berechtigt, sechsmal als Einzelperson eine Vorstellung zu besuchen. Das Wahlabonnement ist frei übertragbar. Für innerhalb der Spielzeit nicht besuchte Vorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden.
VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG
Für die Abonnements einer Spielzeit gilt: Ein Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. April der jeweiligen Spielzeit für die nächste Spielzeit vom Abonnenten oder von der TOG schriftlich (per Post oder E-Mail) gekündigt wird. Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind die sogenannten Kurzabonnements, wie das Weihnachtsgeschenk- und das Frühjahrs-Schnupperabonnement.
Eine vorzeitige Kündigung oder Änderung des Abos während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Weiters behält sich die TOG vor, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Zahlungsrückstand oder missbräuchlicher Verwendung, auch zu einem anderen Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen.
ÄNDERUNGEN ZU ABONNEMENTS
Für die Abonnements einer Spielzeit gilt: Änderungswünsche - sei es die Abonnementreihe oder den Platz betreffend – können schriftlich (z. B. mit der Bestellkarte im Abo- und Service-Heft oder per E-Mail) bis zum 30. April der jeweiligen Spielzeit für die darauffolgende Spielzeit bekanntgegeben werden.
Etwaige Änderungen des Abospielplans bleiben der TOG vorbehalten.
ABO-AUSWEIS
Der Abo-Ausweis wird inkl. Rechnung im Juli zugesandt. Im Fall, dass der zugesandte Abo-Ausweis auf Grund der Nichtübernahme durch den/die Abo-Inhaber:in retourniert wird, liegt dieser beim Abo-Service zur persönlichen Abholung bereit.
ZAHLUNGSWEISE
Für die Abonnements gilt: Der Abonnementpreis ist sofort nach Erhalt des Abonnementausweises zu zahlen.
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des Betrages auf das Konto der OÖ Theater und Orchester GmbH, Landestheater Linz bei der Allgemeinen Sparkasse Linz, IBAN AT58 20320 00000 237471 und BIC ASPKAT2L.
DATENSCHUTZ
Sämtliche erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung und der Unterbreitung von Serviceangeboten wie z. B. Vorstellungskarten gespeichert. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
FREUNDSCHAFTSWERBUNG
Die Abo-Werbeaktion gilt für die Werbung von Abonnenten für alle im Abo- und Serviceheft angeführten Abonnements der jeweiligen Spielzeit (mit Ausnahme des Abos Acht Aufwärts, Top/PartnerCard, KultCard, Theater-Card und von der Direktion festgelegte Abos) sowie für alle in der Broschüre „Landabonnement“ vorgestellten Landabonnements.
Als geworben wird ein/e Abonnent:in ausschließlich dann angesehen, wenn er der TOG von der/dem Werber:in schriftlich als Käufer:in eines Abonnements bekannt gegeben wird. Die schriftliche Mitteilung kann mittels der Antwortkarte am Ende des Abo- und Serviceheftes, mittels Abo-Werbeformular im Internet (www.landestheater-linz.at) oder an abos@landestheater-linz.at erfolgen. Telefonische oder mündlich bekanntgegebene Werbungen können nicht berücksichtigt werden. Der/die Geworbene darf nicht Besitzer:in eines Abonnements und der Top-/PartnerCard oder KultCard sein (ausgenommen Frühjahrs-Schnupperabo, Weihnachtsgeschenk-Abo und von der Direktion festgelegte Abos).
Bei einem Abo-Wechsel besteht kein Anspruch auf ein Geschenk. Bei der Werbung von Wahlabonnements kann immer nur eine Person als geworben angesehen werden. Weiters werden sogenannte „Selbstwerbungen“ nicht als Abo-Werbungen im Sinne dieser Aktion akzeptiert.
Die Aktion gilt ausschließlich für jeden bis 31. Oktober geworbenen Neuabonnenten.
Der Versand der Landestheater-Gutscheine erfolgt nach Überprüfung der Richtigkeit der Angaben durch die TOG nach dem 15. November ausschließlich auf dem Postweg. Eine Barablöse des Abo-Werbegeschenks ist nicht möglich.
Änderungen, Irrtümer, Satz- oder Druckfehler (insbesondere bei Preisen und Terminen) vorbehalten.
RECHTSNACHFOLGE
Ändert sich die Rechtsform der TOG, so tritt die TOG in seiner neuen Rechtsform in alle Rechte und Pflichten bestehender Abo-Verträge ein. Der Theaterunternehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abonnementbedingungen zu ändern.
Stand: Juni 2019